Merkblätter und Formulare// Deutschenliste
Sie können Merkblätter und Formulare von der Webseite der deutschen Botschaft herunterladen, hier ist der Link: www.bangkok.diplo.de
Auch wenn Sie sich auf der Deutschenliste des Auswärtigen Amtes in Berlin eintragen lassen möchten, benutzen Sie bitte den Link über die deutsche
Botschaft in Bangkok.
Passanträge
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können im Büro des Honorarkonsuls in Phuket gestellt werden. Der neue Pass wird dann auch in Phuket ausgehändigt, so dass die Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist.
Visumanträge
Visumanträge fuer thailändische Staatsangehörige können ebenfalls im Büro des Honorarkonsuls in Phuket gestellt werden. Sowohl Schengen (Besuchs-)
Visa als auch deutsche Aufenthaltsgenehmigungen können beantragt werden. Der Pass mit dem Visum wird nach Erteilung des Visums durch die deutsche
Botschaft in Bangkok und/oder durch das Ausländeramt in Deutschland in Phuket ausgehändigt, so dass eine Reise nach Bangkok in der Regel nicht
erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt bei Besuchervisa etwa zwei Wochen, meist weniger; bei deutschen Visa in der Regel 2 Monate.
Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen von EU Bürgern, die in Thailand leben, können vor dem Honorarkonsul persönlich abgegeben werden unter Vorlage von
Originaldokumenten, die belegen, dass der Einladende genügend finanzielle Mittel besitzt oder genug verdient. In der Regel gilt, dass für den Einladenden
und für den Eingeladenen mindestens je Euro 50 pro Reisetag zur Verfügung stehen müssen; Eiladende, die in Deutschland leben, müssen sich eine
Verpflichtungserklärung bei ihrem zuständigen Ausländeramt in Deutschland besorgen.
Reisekrankenversicherung
Das Büro des Honorarkonsuls bietet eine international anerkannte Reisekrankenversicherung zu ortsüblichen Konditionen an, die den Anforderungen der
deutschen Behörden entspricht. Sie brauchen keine teure deutsche Versicherung für die von Ihnen eingeladene Person in Deutschland zu kaufen.
Bescheinigungen/Unterschriftsbeglaubigungen
Lebensbescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigung von Dokumentenkopien sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder
einen Wohnsitz in Thailand etc. können ebenfalls im Büro des Honorarkonsuls erledigt werden.
Legalisierung/Vaterschaftsanerkennungen
Aufträge zur Legalisierung von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden, sowie die Beantragung von
sogenannten Konsularbescheinigungen, können ebenfalls über das Büro des Honorarkonsuls abgewickelt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Fahrt zur Botschaft in Bangkok ist nach wie vor erforderlich in einigen Fällen, in denen Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel
hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen nach deutschem Recht. Auch in diesen Fällen steht der Honorarkonsul jedoch zur Information und Beratung zur
Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.
Wichtiger Hinweis
Die Fahrt zur Botschaft in Bangkok ist nach wie vor erforderlich in einigen Fällen, in denen Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen steht der Honorarkonsul jedoch zur Information und Beratung zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.
Auszug aus dem Zentralregister / Legalisierung durch das
Thailändische Außenministerium
Durch den Aufbau von guten Beziehungen zwischen dem Thailändischen Außenministerium und/oder dem Zentralregister in Bangkok einerseits und dem
Honorarkonsulat andererseits ist es möglich, Auszüge aus dem Zentralregister und Legalisierungen durch das Thailändische Außenministerium im Büro des
Honorarkonsuls zu beantragen. Eine Reise nach Bangkok ist dadurch nicht mehr nötig.
Überweisungen nach Phuket
Wenn Sie preiswert, sicher und schnell Geld aus Deutschland an Freunde und Bekannte in Phuket und Umgebung senden wollen, auch regelmäßige
(monatliche) Zahlungen, wenden Sie sich per Email ( phuket@hk-diplo.de) an den Honorarkonsul, Stichwort "Überweisung nach Phuket". Unser Büro
übergibt die überwiesenen Beträge, minus einer kleinen Bearbeitungsgebühr, werktags innerhalb von 24 Stunden in bar an die Empfänger; Einzelheiten
auf Anfrage.
Deutschkurs Deutsch Start 1 für Ausländer
Auslander und Ausländerinnen, die sich ständig in Deutschland aufhalten möchten, ganz gleich ob sie mit einem Deutschen verheiratet sind oder nicht, müssen VOR der Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse besitzen, damit sie in Deutschland einkaufen gehen können, eine Freundin besuchen können und auch wieder nach Haus finden, wenn sie sich einmal verfahren oder verlaufen haben. Dazu bietet das Büro des Honorarkonsuls mindestens 2-mal jährlich jeweils 13-wöchige Kurse an (montags bis freitags täglich 4 Stunden), die mit einer Abschlussprüfung des Goethe Instituts in Phuket enden. Einzelheiten erfahren Sie unter: office1@junkseilon.com
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