Konsulat der Deutschen Botschaft Phuket, Thailand

 

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Verwaltungsaufgaben

NEU Überweisungen nach Phuket
Wenn Sie preiswert, sicher und schnell Geld aus Deutschland an Freunde und Bekannte in Phuket und Umgebung senden wollen, auch regelmäßige (monatliche) Zahlungen, wenden Sie sich per Email an dirk@junkseilon.com an den Honorarkonsul, Stichwort "Überweisung nach Phuket". Unser Büro übergibt die überwiesenen Beträge, minus einer kleinen Bearbeitungsgebühr, werktags innerhalb von 24 Stunden in Bar an die Empfänger. Einzelheiten auf Anfrage.

Passanträge
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können im Büro des Honorarkonsuls in Phuket gestellt werden. Der neue Paß wird dann auch in Phuket ausgehändigt, so dass die Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist.

Visaanträge
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls im Büro des Honorarkonsuls in Phuket gestellt werden können. Sowohl Schengen Visa als auch Aufenthalts-genehmigungen für Eheschließung, Sprachaufenthalt etc. können beantragt werden. Der Pass mit dem Visum wird nach Rückkehr in Phuket ausgehändigt, so dass eine Reise nach Bangkok in der Regel nicht erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen, meist weniger.

Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärungen können vor dem Honorarkonsul persönlich abgegeben werden unter Vorlage von Originaldokumenten, die belegen, dass der Einladende genügend finanzielle Mittel besitzt oder genug verdient. In der Regel gilt, dass für den Einladenden und für den Eingeladenen mindestens je Euro 50 pro Reisetag zur Verfügung stehen müssen.

Reisekrankenversicherung
Das Büro des Honorarkonsuls bietet eine Reisekrankenversicherung (Royal und Sunalliance, England) zu günstigen Konditionen an, die den Anforderungen der deutschen Behörden entspricht. Sie brauchen keine teure deutsche Versicherung für die von Ihnen eingeladene Person in Deutschland zu kaufen.

Bescheinigungen/Unterschriftsbeglaubigungen
Lebensbescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigung von Dokumentenkopien sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen Wohnsitz in Thailand etc. können ebenfalls im Büro des Honorarkonsuls erledigt werden.

Legalisierung
Aufträge zur Legalisierung von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden sowie die Beantragung von sogenannten Konsularbescheinigungen, können ebenfalls über das Büro des Honorarkonsuls abgewickelt werden.

Auszug aus dem Zentralregister / Legalisierung durch das Thailändische Außenministerium
Durch den Aufbau von guten Beziehungen zwischen dem Thailändischen Außenministerium und/oder dem Zentralregister in Bangkok einerseits und dem Honorarkonsulat andererseits ist es möglich, Auszüge aus dem Zentralregister und Legalisierungen durch das Thailändische Außenministerium im Büro des Honorarkonsuls zu beantragen. Eine Reise nach Bangkok ist dadurch nicht mehr nötig.

Heiraten in Thailand
Für in Deutschland lebende Heiratswillige, die in Thailand heiraten möchten, bietet das Büro des Honorarkonsuls eine Komplet-Service an. Fragen Sie nach den jeweiligen Konditionen per Email oder Telefon/Fax an.

Deutschenliste
Diese Liste dient dazu, die Deutschen in Notfällen informieren zu können. Darüber hinaus stehen der Botschaft Informationen über Personen zur Verfügung, wenn diese einen Unfall erleiden oder in Not geraten, so dass schneller geholfen werden kann. Schließlich werden die in der Liste eingetragenen Deutschen auch zu gesellschaftlichen Anlässen und offiziellen Veranstaltungen der Botschaft eingeladen. Formulare zu der Eintragung in die Liste sind im Büro des Honorarkonsuls vorrätig und können dort auch abgegeben werden.

Hilfe von in Not geratenen Deutschen
Eine wesentliche Aufgabe des Honorarkonsuls ist es, in Not geratenen Deutschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei beschränkt sich die Aufgabe auf Information und schließt keine Dienstleistungen wie Übersetzungen, anwaltliche Aufgaben oder Verhandlungen mit Thailändischen Regierungs- und Polizeistellen ein. Dienstleistungen können vom Honorarkonsul nur veranlasst werden, sofern der in Not geratene Deutsche über eigene finanzielle Mittel verfügt. In Fällen finanzieller Mittellosigkeit kann der Honorarkonsul in besonders beschriebenen Fällen um  staatliche Hilfe bitten.

Wichtige Notiz
Die Fahrt zur Botschaft in Bangkok ist nach wie vor erforderlich in einigen Fällen, in denen Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen steht der Honorarkonsul jedoch zur Information und Beratung zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.

 

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