|
Verwaltungsaufgaben
NEU Überweisungen nach Phuket
Wenn Sie preiswert, sicher und schnell Geld aus Deutschland an Freunde und Bekannte in Phuket und Umgebung senden wollen, auch regelmäßige (monatliche) Zahlungen, wenden Sie sich per Email an dirk@junkseilon.com an den Honorarkonsul, Stichwort "Überweisung nach Phuket". Unser Büro übergibt die überwiesenen Beträge, minus einer kleinen Bearbeitungsgebühr, werktags innerhalb von 24 Stunden in Bar an die Empfänger. Einzelheiten auf Anfrage.
Passanträge
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können im Büro des Honorarkonsuls in
Phuket gestellt werden. Der neue Paß wird dann auch in Phuket ausgehändigt,
so dass die Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist.
Visaanträge
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls
im Büro des Honorarkonsuls in Phuket gestellt werden können. Sowohl Schengen
Visa als auch Aufenthalts-genehmigungen für Eheschließung, Sprachaufenthalt
etc. können beantragt werden. Der Pass mit dem Visum wird nach Rückkehr in
Phuket ausgehändigt, so dass eine Reise nach Bangkok in der Regel nicht
erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen, meist
weniger.
Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärungen
können vor dem Honorarkonsul persönlich abgegeben werden unter Vorlage von
Originaldokumenten, die belegen, dass der Einladende genügend finanzielle
Mittel besitzt oder genug verdient. In der Regel gilt, dass für den
Einladenden und für den Eingeladenen mindestens je Euro 50 pro Reisetag zur Verfügung
stehen müssen.
Reisekrankenversicherung
Das Büro des
Honorarkonsuls bietet eine Reisekrankenversicherung (Royal und Sunalliance,
England) zu günstigen Konditionen an, die den Anforderungen der deutschen
Behörden entspricht. Sie brauchen keine teure deutsche Versicherung für die
von Ihnen eingeladene Person in Deutschland zu kaufen.
Bescheinigungen/Unterschriftsbeglaubigungen
Lebensbescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigung von
Dokumentenkopien sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen
Wohnsitz in Thailand etc. können ebenfalls im Büro des Honorarkonsuls
erledigt werden.
Legalisierung
Aufträge zur
Legalisierung von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine
Eheschließung benötigt werden sowie die Beantragung von sogenannten
Konsularbescheinigungen, können ebenfalls über das Büro des Honorarkonsuls
abgewickelt werden.
Auszug aus
dem Zentralregister / Legalisierung durch das Thailändische Außenministerium
Durch den Aufbau
von guten Beziehungen zwischen dem Thailändischen Außenministerium und/oder
dem Zentralregister in Bangkok einerseits und dem Honorarkonsulat andererseits
ist es möglich, Auszüge aus dem Zentralregister und Legalisierungen durch das
Thailändische Außenministerium im Büro des Honorarkonsuls zu beantragen. Eine
Reise nach Bangkok ist dadurch nicht mehr nötig.
Heiraten in
Thailand
Für in Deutschland
lebende Heiratswillige, die in Thailand heiraten möchten, bietet das Büro des
Honorarkonsuls eine Komplet-Service an. Fragen Sie nach den jeweiligen
Konditionen per Email oder Telefon/Fax an.
Deutschenliste
Diese Liste dient dazu, die Deutschen in Notfällen informieren zu können.
Darüber hinaus stehen der Botschaft Informationen über Personen zur
Verfügung, wenn diese einen Unfall erleiden oder in Not geraten, so dass
schneller geholfen werden kann. Schließlich werden die in der Liste
eingetragenen Deutschen auch zu gesellschaftlichen Anlässen und offiziellen
Veranstaltungen der Botschaft eingeladen. Formulare zu der Eintragung in die
Liste sind im Büro des Honorarkonsuls vorrätig und können dort auch abgegeben
werden.
Hilfe von in
Not geratenen Deutschen
Eine wesentliche Aufgabe des Honorarkonsuls ist es, in Not geratenen
Deutschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei beschränkt sich die
Aufgabe auf Information und schließt keine Dienstleistungen wie
Übersetzungen, anwaltliche Aufgaben oder Verhandlungen mit Thailändischen
Regierungs- und Polizeistellen ein. Dienstleistungen können vom Honorarkonsul
nur veranlasst werden, sofern der in Not geratene Deutsche über eigene
finanzielle Mittel verfügt. In Fällen finanzieller Mittellosigkeit kann der
Honorarkonsul in besonders beschriebenen Fällen um staatliche Hilfe
bitten.
Wichtige
Notiz
Die Fahrt zur Botschaft
in Bangkok ist nach wie vor erforderlich in einigen Fällen, in denen
Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind
Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen steht der Honorarkonsul
jedoch zur Information und Beratung zur Verfügung und kann vorbereitend tätig
werden.
Home | Information | Kontakt
|